v3.0 (Nov. 2011)

Die folgenden Grundsätze gelten für die Nutzung von Tieren und Alternativen in der Aus- und Weiterbildung. Sie definieren die Begriffe 'Alternative' und 'Schädigung' und beinhalten, immer bezogen auf die Konzeption und Durchführung von Praxisunterricht, jeweils spezifische Grundsätze für die Sezierung, für den Erwerb von Tierkörpern, -organen und ‑gewebe, sowie für die Nutzung lebender Tiere im klinischen Umfeld und in freier Natur. Außerdem gelten spezifische Grundsätze für die Nutzung von Tieren zur Erstellung von tierverbrauchsfreien Lehrmaterialien. Um einen Ersatz von tierverbrauchenden Methoden auch in nicht-idealen Situationen zu ermöglichen, sind außerdem spezifische Grundsätze für den nicht-idealen Erwerb von Tierkörpern, -organen und -gewebe und die nicht-ideale Nutzung von Tieren zur Erstellung tierverbrauchsfreier Lehrmaterialien enthalten.

1. Grundsatzerklärung

2. Definition von Alternativen in der Aus- und Weiterbildung

3. Definition von Schädigung

4. Grundsätze für die Tiersektion

5. Grundsätze für den ethischen Erwerb von Tierkörpern, -organen und ‑gewebe

6. Grundsätze für den nicht-idealen Erwerb von Tierkörpern, -organen und ‑gewebe

7. Grundsätze für die Nutzung lebender Tiere für klinische und chirurgische Übungen

8. Grundsätze für Feldstudien an lebenden Tieren

9. Grundsätze für die ethische Nutzung von lebenden Tieren, Tierkörpern, -organen und ‑gewebe zur Erstellung von Alternativen

10. Grundsätze für die nicht-ideale Nutzung von lebenden Tieren, Tierkörpern, -organen und ‑gewebe zur Erstellung von Alternativen

1. Grundsatzerklärung

InterNICHE unterstützt eine hochwertige und humane Aus- und Weiterbildung in den Biowissenschaften und die Nutzung von Alternativen zur Erreichung von Lehrzielen. InterNICHE ist gegen jeden schädigenden Tiergebrauch in der Aus- und Weiterbildung, einschließlich der Schädigung und Tötung von Tieren zur Beschaffung vonTierkörpern, -organen und -gewebe, zu Tierversuchen und Übungszwecken, zu Verhaltens- und Feldstudien oder zur Erstellung von Alternativen.

2. Definition von Alternativen in der Aus- und Weiterbildung

Alternativen sind humane Lehransätze und -methoden, die eine Tierschädigung überflüssig machen oder bereits humane Lehrpläne noch bereichern. Alternativen umfassen sowohl vollkommen tierfreien Unterricht als auch neutrale oder Heilbehandlungen an freiwilligen oder bedürftigen Tieren. Dazu gehören:

• Filme und Videos

• Modelle, Phantome und Simulatoren

• Multimediale Computersimulationen

• Ethisch erworbene Tierkörper, -organe und -gewebe

• Klinische Behandlung von Tierpatienten

• Studentische Selbstversuche

• In-vitro-Labors

• Feldstudien

3. Definition von Schädigung

Eine Schädigung ist jede Handlung, beabsichtigt oder nicht, die das gegenwärtige oder zukünftige Wohlbefinden eines Tieres beeinträchtigt, indem dem Tier eine der folgenden Freiheiten genommen oder eingeschränkt wird:

• Die Freiheit zu leben

• Die Freiheit, seine natürlichen Bedürfnisse voll auszuleben

• Die Freiheit, Teil einer sozialen Struktur oder eines Ökosystems zu sein

• Freiheit von Hunger und Durst

• Freiheit von Unbehagen

• Freiheit von Schmerz, Verletzung und Krankheit

• Freiheit von Angst und Stress

Die Schädigung eines Tieres in der Aus- und Weiterbildung ist nur dann akzeptabel, wenn es die unvermeidliche Folge einer Handlung ist, von der das Tier profitieren sollte (Heilbehandlung), oder in bestimmten Situationen wenn ein Tier an einer natürlichen Krankheit oder einer unheilbaren Verletzung leidet (siehe 7.6 und 7.7); wenn es sich um eine humane Einschläferung handelt (7.8); oder zur Erstellung einer Alternative, vorausgesetzt dass die Schädigung nur kurz und geringfügig ist (siehe 7, 8, 9, 10). Im letzten Fall sollten Kosten-Nutzen-Analysen durchgeführt werden, um die Schädigung gegenüber dem potenziellen Nutzen für das einzelne Tier, für andere Tiere und für die Spezies abzuwägen.

4. Grundsätze für die Tiersektion

InterNICHE akzeptiert, dass die Tiersektion ein nützliches Hilfsmittel für den Erwerb von Wissen und Fertigkeiten sein kann und die Wertschätzung von Lebewesen fördern kann, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

4.1 Der Tierkörper wurde ethisch erworben (siehe 5) bzw. stammt von einer akzeptablen anderen Quelle (siehe 6)

4.2 Die Tiersektion wird im Rahmen der Hochschulbildung durchgeführt, nicht jedoch auf niedrigeren Bildungsniveaus

4.3 Die Sektion ist für den Berufsweg des Studierenden relevant

4.4 Die ethische Überzeugung des Studierenden bezüglich der Sektion wird respektiert

4.5 Bei der Sektion wird die Achtung vor dem Leben und die Wertschätzung des Tierkörpers bewahrt

4.6 Wenn möglich, wird die Sektion durch Beobachtung freilebender Tiere der gleichen Spezies ergänzt

4.7 Die Lehrenden zeigen ethisches Verantwortungsbewusstsein und sind ausreichend kompetent und geübt in allen Aktivitäten und Prozeduren mit Tieren

4.8 Ethische Fragen, einschließlich Tierrechte und Tierschutz, Tiergebrauch und Alternativen, und das Mensch-Tier-Verhältnis werden offen und umfassend diskutiert

5. Grundsätze für den ethischen Erwerb von Tierkörpern, -organen und ‑gewebe

InterNICHE ist gegen jeden schädigenden Tiergebrauch in der Aus- und Weiterbildung, einschließlich der Schädigung und Tötung von Tieren zur Beschaffung von Tierkörpern, -organen und -gewebe. Solches Material kann jedoch ein nützliches Hilfsmittel zum Erwerb von Wissen und Fertigkeiten sein. Deshalb akzeptiert InterNICHE seinen Gebrauch, wenn es ethisch erworben wurde. Für InterNICHE gelten Tierkörper, -organe oder -gewebe als ethisch erworben, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

5.1 Tierkörper, -organe oder -gewebe stammt von einem freilebenden Wildtier, einem streunenden Tier oder einem Haustier

5.2 Das Tier war vor seinem Tod freilebendes Wildtier, streunendes Tier oder Haustier.

5.3 Das Tier ist an natürlichen Ursachen oder durch Unfall gestorben oder wurde aufgrund einer natürlichen unheilbaren Krankheit oder schwerer, unheilbarer Verletzung human eingeschläfert (siehe 5.4)

5.4 Die Entscheidung für eine Einschläferung des Tieres wurde von einem qualifizierten Tierarzt mit dem Einverständnis des Tierhalters (wenn vorhanden) und im Interesse des Tieres gefällt, und nicht aus praktischen oder ökonomischen Interessen

5.5 Der Tierhalter (wenn vorhanden) hat sein Einverständnis gegeben, dass der Tierkörper oder dessen Organe oder Gewebe in der Aus- und Weiterbildung eingesetzt werden darf

5.6 Ethisch erworbenes Gewebe von lebenden Tieren umfasst ausschließlich Gewebe, das nach Heiloperationen oder klinischen Prozeduren übrig bleibt und entsorgt werden soll, oder Gewebe, das nach einem natürlichen Vorgang wie z.B. einer Geburt übrig bleibt und vom Tier zurückgelassen wird

5.7 Weder der Tierkörper noch Organe noch das Gewebe werden benötigt, um einem anderen Tier gesundheitlich zu helfen, oder um der Spezies zugute zu kommen

5.8 Alle in den Prozess des Erwerbs einbezogenen Personen zeigen ethisches Verantwortungsbewusstsein und sind ausreichend kompetent und geübt in allen Aktivitäten und Prozeduren mit Tieren

5.9 Bei allen Schritten des Erwerbs wird die Achtung vor dem Leben und die Wertschätzung des Tierkörpers oder Organs oder des Gewebes bewahrt, und werden die höchsten ethischen, Tierschutz-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards eingehalten

6. Grundsätze für den nicht-idealen Erwerb von Tierkörpern, -organen und ‑gewebe

Oft werden Tierkörper, -organe und ‑gewebe aus Quellen bezogen, in denen Tieren Leid zugefügt oder Tiere getötet werden, wie z.B. Forschungseinrichtungen, Tierzucht, Bauernhöfe, Schlachthöfe, Zoos und Sportveranstaltungen und einige Tierheime. Für InterNICHE ist Material aus diesen Quellen, einschließlich sogenannte ‚Abfälle’ oder ‚Überschüsse’, kein ethisch erworbenes Material: Die Ethik wurde bereits beeinträchtigt oder verletzt, indem das Tier zu einem bestimmten Zeitpunkt in seinem Leben vermarktet und/oder geschädigt oder getötet wurde.

Jedoch kann es sehr schwierig sein, Tierkörper, -organe und -gewebe von solchen Spezies auf ethische Weise zu erhalten, die weniger weit verbreitet sind als freilebende Wild-, streunende oder Haustiere. In diesen Fällen kann unter Umständen ein nicht-idealer Erwerb von Material, wie einige der oben genannten, eine Kompromisslösung des ethischen Problems darstellen.

Die Nutzung von Tierkörpern, -organen und ‑gewebe aus nicht-idealen Quellen ist ein akzeptabler Kompromiss, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

6.1 Die Tierkörper, -organe oder ‑gewebe werden für die praktische Arbeit oder für die Erstellung einer Alternative wirklich benötigt und es ist kein geeignetes Material aus ethischen Quellen verfügbar

6.2 Das Tier wurde nicht gefangen, gekauft, gezüchtet, gehalten, geschädigt oder getötet, um seinen Tierkörper, -organ oder sein Gewebe zu erhalten

6.3 Das Tier ist an natürlichen Ursachen oder durch Unfall gestorben oder wurde aufgrund einer natürlichen unheilbaren Krankheit oder schwerer, unheilbarer Verletzung human eingeschläfert, oder Tierkörper, -organ oder das Gewebe soll als Abfall entsorgt werden oder wurde vom Tier zurückgelassen (siehe 6.4)

6.4 Die Entscheidung für eine Einschläferung des Tieres wurde von einem qualifizierten Tierarzt mit dem Einverständnis des Tierhalters (wenn vorhanden) und im Interesse des Tieres gefällt, und nicht aus praktischen oder ökonomischen Interessen

6.5 Weder der Tierkörper, -organe noch das Gewebe werden benötigt, um einem anderen Tier gesundheitlich zu helfen, oder um der Spezies zugute zu kommen

6.6 Der Erwerb des Tierkörpers, -organs oder des Gewebes stellt in keiner Weise irgendeine Unterstützung oder Anerkennung der Aktivität dar, die mit dem Schädigen oder Töten von Tieren verbunden ist, und es wird kein Handel mit solchem Material hergestellt oder unterstützt

6.7 Alle in den Prozess des Erwerbs einbezogenen Personen zeigen ethisches Verantwortungsbewusstsein und sind ausreichend kompetent und geübt in allen Aktivitäten und Prozeduren mit Tieren

6.8 Bei allen Schritten des Erwerbs wird die Achtung vor dem Leben und die Wertschätzung des Tierkörpers, -organs oder des Gewebes bewahrt, und werden die höchsten ethischen, Tierschutz-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards eingehalten

7. Grundsätze für die Nutzung lebender Tiere für klinische und chirurgische Übungen

InterNICHE hält die Arbeit mit lebenden Tieren im klinischen Umfeld für einen wesentlichen Bestandteil des Wissens- und Fertigkeitenerwerbs im veterinärmedizinischen Studium. Eine solche Arbeit mit Tieren ist dann akzeptabel, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

7.1 Die Möglichkeiten zur Übung klinischer und chirurgischer Fertigkeiten richten sich nach den Bedürfnissen und dem Wohlergehen der jeweiligen behandlungsbedürftigen freilebenden Wild-, streunenden oder Haustiere bzw. der freiwilligen gesunden Haustiere

7.2 Das Tier wurde nicht zu Unterrichts- oder Übungszwecken gefangen, gekauft, gezüchtet, gehalten, geschädigt oder getötet, ausgenommen eine Schädigung und/oder Einschläferung eines Tierpatienten unter bestimmten Umständen (siehe 7.5, 7.6, 7.7, 7.8)

7.3 Die Übung klinischer Fertigkeiten an einem freiwilligen Haustier hat neutrale oder positive Auswirkungen auf das Tier; das Tier wird nicht mit Strafen sondern mit Belohnungen zur Mitarbeit ermuntert; und beim ersten Anzeichen von Angst oder Unbehagen wird die Übung sofort beendet

7.4 Die klinische Prozedur und/oder Behandlung ist die für das Wohlbefinden des Tierpatienten am besten geeignete und bestmögliche und dient der Heilung, es sei denn, der Zustand des Tieres erfordert eine Einschläferung

7.5 Die Schädigung eines Tierpatienten während einer klinischen Prozedur und/oder Behandlung ist akzeptabel, wenn es die geringstmögliche Schädigung ist, die für eine erfolgreiche Arbeit mit dem Ziel der Heilung notwendig ist; oder wenn dies unter bestimmten Umständen bei Prozeduren an einem Tier geschieht, das an einer natürlichen unheilbaren Krankheit oder einer schweren unheilbaren Verletzung leidet; und wenn es sich um eine humane Einschläferung handelt (siehe 7.6, 7.7, 7.8)

7.6 Die Übung klinischer und chirurgischer Fertigkeiten anhand einer tödlichen Prozedur ist nur dann akzeptabel, wenn das Tier an einer natürlichen unheilbaren Krankheit oder einer schweren unheilbaren Verletzung leidet, und wenn die Entscheidung für eine Einschläferung von einem qualifizierten Tierarzt mit dem Einverständnis des Tierhalters (wenn vorhanden) und im Interesse des Tieres gefällt wurde, und nicht aus praktischen oder ökonomischen Interessen (siehe 7.7, 7.8)

7.7 Die Schädigung eines Tieres, das an einer natürlichen unheilbaren Krankheit oder einer schweren unheilbaren Verletzung leidet, durch eine invasive und/oder tödliche Prozedur ist nur dann akzeptabel, wenn das Tier die Schädigung nicht bewusst miterlebt, und nur zum Zwecke des Trainings klinischer Praxis, und wenn es sich um eine humane Einschläferung handelt (siehe 7.8)

7.8 Eine Einschläferung ist nur dann akzeptabel, wenn das Tier an einer natürlichen unheilbaren Krankheit oder einer schweren unheilbaren Verletzung leidet, und wenn die Entscheidung für die Einschläferung von einem qualifizierten Tierarzt mit dem Einverständnis des Tierhalters (wenn vorhanden) und im Interesse des Tieres gefällt wurde, und nicht aus praktischen oder ökonomischen Interessen

7.9 Die ethische Überzeugung des Studierenden bezüglich der Verwendung lebender Tiere im klinischen Umfeld wird respektiert

7.10 Die Lehrenden zeigen ethisches Verantwortungsbewusstsein und sind ausreichend kompetent und geübt in allen Aktivitäten und Prozeduren mit Tieren

7.11 Die Übung klinischer und chirurgischer Fertigkeiten an einem Tierpatienten oder einem freiwilligen Haustierwird zu jedem Zeitpunkt von einem qualifizierten Dozenten beaufsichtigt

7.12 Vor seiner Teilnahme an klinischen und chirurgischen Übungen an Tierpatienten oder freiwilligen Haustieren hat die/der Studierende die Fertigkeiten bereits anhand von tierfreien oder anderen alternativen Lehrmethoden erlernt haben und in angemessenem Maße beherrschen

7.13 Bei Übungen klinischer und chirurgischer Fertigkeiten wird in allen Schritten die Achtung vor dem Leben und vor dem Tier bewahrt, und werden die höchsten ethischen, Tierschutz-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards eingehalten

7.14 Ethische Fragen, einschließlich Tierrechte und Tierschutz, Tiergebrauch und Alternativen, und das Mensch-Tier-Verhältnis werden offen und umfassend diskutiert

8. Grundsätze für Feldstudien an lebenden Tieren

InterNICHE hält die Beobachtung und Untersuchung freilebender Wildtiere oder streunender Tiere für eine wertvolle Erfahrung, die dann akzeptabel ist, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

8.1 Die Feldstudienmöglichkeiten richten sich nach den Bedürfnissen und dem Wohlergehen der freilebenden Wild- und streunenden Tiere, der Tierarten und des Ökosystems

8.2 Die Tiere werden nicht zu Studienzwecken gefangen, gekauft, gezüchtet, gehalten, geschädigt oder getötet, ausgenommen unter bestimmten Umständen das Einfangen und/oder Schädigen zugunsten des betroffenen Tieres, der Spezies oder des Ökosystems (siehe 8.4, 8.5)

8.3 Die Feldstudien stören die Tiere, ihre sozialen Strukturen und das Ökosystem in keiner Weise oder nur minimal oder haben positive Auswirkungen auf die Tiere, die Spezies oder das Ökosystem

8.4 Das Einfangen und/oder Schädigen eines Tieres ist nur dann akzeptabel, wenn das Tier ein Patient ist oder von einer klinischen Behandlung profitieren soll

8.5 Das Einfangen und/oder Schädigen eines Tieres zugunsten der Spezies oder des Ökosystems ist nur dann akzeptabel, wenn es sich um eine geringfügige und vorübergehende Schädigung handelt und/oder das Tier nur für eine sehr kurze Zeit eingefangen wird, dem Tier keine physischen Schmerzen verursacht werden und das zukünftige Wohlergehen des Tieres nicht aufs Spiel gesetzt wird

8.6 Feldstudien vermeiden, bedrohte oder gefährdete Tierarten und Ökosysteme zu nutzen, es sei denn, dass daraus ein wesentlicher Nutzen für ein einzelnes Tier, eine Tierart oder ein Ökosystem erhofft werden kann

8.7 Die ethische Überzeugung des Studierenden hinsichtlich von Studien an freilebenden Wild- und streunenden Tieren wird respektiert

8.8 Die Nutzung von Tierkörpern, -organen und Gewebe von freilebenden Wild- und streunenden Tieren richtet sich nach den ‚Grundsätzen für den ethischen Erwerb von Tierkörpern, -organen und ‑gewebe’ oder den ‚Grundsätzen für den nicht-idealen Erwerb von Tierkörpern, -organen und ‑gewebe’ (siehe 5, 6)

8.9 Die klinische Arbeit mit freilebenden Wild- oder streunenden Tieren richtet sich nach den ‚Grundsätzen für die Nutzung lebender Tiere für klinische und chirurgische Übungen’ (siehe 7)

8.10 Die Nutzung freilebender Wild- oder streunender Tiere zur Erstellung von Alternativen richtet sich nach den ‚Grundsätzen für die ethische Nutzung von lebenden Tieren, Tierkörpern, -organen und ‑gewebe zur Erstellung von Alternativen’ (siehe 9, 10)

8.11 Die Lehrenden zeigen ethisches und ökologisches Verantwortungsbewusstsein und sind ausreichend kompetent und geübt in allen Aktivitäten, die Tiere oder Ökosysteme beeinflussen können

8.12 Feldstudien werden zu jedem Zeitpunkt von einem qualifizierten Dozenten beaufsichtigt

8.13 Bei allen Schritten der Feldstudie wird die Achtung vor dem Leben, dem Tier, der Tierart und dem Ökosystem bewahrt, und werden die höchsten ethischen, Tierschutz-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards eingehalten

8.14 Ethische Fragen, einschließlich Umweltethik, Tierrechte und Tierschutz, Tiergebrauch und Alternativen, und das Mensch-Tier-Verhältnis werden offen und umfassend diskutiert

9. Grundsätze für die ethische Nutzung von lebenden Tieren, Tierkörpern, -organen und ‑gewebe zur Erstellung von Alternativen

InterNICHE ist gegen jeden schädigenden Tiergebrauch zu Zwecken der Aus- und Weiterbildung, auch wenn er zur Erstellung von Alternativen dient. Wenn zur Erstellung einer Alternative ein lebendes Tier oder ein Tierkörper, -organ oder -gewebe notwendig ist, akzeptiert InterNICHE dessen Gebrauch, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

9.1 Eine tierverbrauchsfreie Lehrmethode für den Praxiskurs ist noch nicht vorhanden oder praktisch nicht verfügbar

9.2 Das Tier wurde nicht für die Erstellung des Lehrmittels gefangen, gekauft, gezüchtet, gehalten, geschädigt oder getötet, ausgenommen unter bestimmten Umständen eine Schädigung und/oder Einschläferung des Tieres bei invasiven und/oder tödlichen Prozeduren (siehe 9.4, 9.5)

9.3 Der Tierkörper, -organ oder das Gewebe wurde ethisch erworben (siehe 5)

9.4 Der invasive und/oder tödliche Gebrauch von Tieren ist nur dann akzeptabel, wenn das Tier an einer natürlichen unheilbaren Krankheit oder einer schweren unheilbaren Verletzung leidet, und wenn die Entscheidung für eine Einschläferung bereits von einem qualifizierten Tierarzt unter Einverständnis des Tierhalters (wenn vorhanden) und im Interesse des Tieres und nicht aus praktischen oder ökonomischen Interessen getroffen wurde (siehe 9.5)

9.5 Die Schädigung eines Tieres durch eine invasive und/oder tödliche Prozedur ist nur dann akzeptabel, wenn das Tier die Schädigung nicht bewusst miterlebt (d.h. unter Vollnarkose), wenn die Schädigung geringstmöglich gehalten wird, und/oder wenn es sich um eine humane Einschläferung handelt

9.6 Alle in den Prozess der Lehrmittelerstellung einbezogenen Personen zeigen ethisches Verantwortungsbewusstsein und sind ausreichend kompetent und geübt in allen Aktivitäten und Prozeduren mit Tieren

9.7 Bei allen Schritten der Lehrmittelerstellung wird die Achtung vor dem Leben, vor dem lebenden Tier und vor dem Tierkörper, -organ oder Gewebe bewahrt, und werden die höchsten ethischen, Tierschutz-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards eingehalten

10. Grundsätze für die nicht-ideale Nutzung von lebenden Tieren, Tierkörpern, -organen und ‑gewebe zur Erstellung von Alternativen

Oft werden lebende Tiere, Tierkörper, -organe und ‑gewebe zur Erstellung von Alternativen aus Quellen bezogen, in denen Tieren Leid zugefügt oder Tiere getötet werden, wie z.B. Forschungseinrichtungen, Tierzucht, Bauernhöfe, Schlachthöfe, Zoos, Sportveranstaltungen und einige Tierheime. Die Nutzung solcher Quellen zum Erwerb von lebenden Tieren, Tierkörpern, -organen und Gewebe wird von InterNICHE nicht unterstützt, da hier die Ethik bereits beeinträchtigt oder verletzt wurde, indem das Tier zu einem bestimmten Zeitpunkt in seinem Leben vermarktet und/oder geschädigt oder getötet wurde.

Wenn kein freilebendes Wild-, streunendes oder Haustier, das aufgrund einer unheilbaren Krankheit oder einer schweren unheilbaren Verletzung eingeschläfert werden soll, für invasive und/oder tödliche Prozeduren, die zur Erstellung der Alternative dienen, verfügbar ist, dann kann unter Umständen die Nutzung von lebenden Tieren, die sogenannte ‚Abfälle’ oder ‚Überschüsse’ darstellen, aus anderen Quellen, wie einige der oben genannten, eine Kompromisslösung des ethischen Problems darstellen. Ebenso können diese nicht-idealen Quellen eine Kompromisslösung darstellen, wenn kein Tierkörper, -organ oder Gewebe ethisch erworben werden kann.

Die Nutzung eines lebenden Tieres für invasive und/oder tödliche Prozeduren oder eines Tierkörpers, -organs oder ‑gewebes aus nicht-idealen Quellen stellt für den Zweck der Erstellung einer Alternative einen akzeptablen Kompromiss dar, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

10.1 Eine tierverbrauchsfreie Lehrmethode für den Praxiskurs ist noch nicht vorhanden oder praktisch nicht verfügbar

10.2 Das Tier wird für die Erstellung der Alternative wirklich benötigt und es ist kein geeignetes lebendes Tier bzw. kein Tierkörper, -organ oder ‑gewebe aus ethischen Quellen verfügbar

10.3 Die zu erstellende Alternative wird schädigenden Gebrauch von Tieren in der Aus- und Weiterbildung ersetzen und zur Nutzung durch weitere Studierende zur Verfügung stehen

10.4 Dem Tier war vor der Entscheidung zum Erwerb der Tod bestimmt und es wurde nicht für die Erstellung der Alternative gefangen, gekauft, gezüchtet, geschädigt oder getötet, ausgenommen unter bestimmten Umständen eine Schädigung und/oder Einschläferung des Tieres bei invasiven und/oder tödlichen Prozeduren (siehe 10.5, 10.6, 10.8, 10.9)

10.5 Wenn ein lebendes Tier notwendig ist, wird vorzugsweise ein Tier genutzt, das an einer natürlichen unheilbaren Krankheit oder einer schweren unheilbaren Verletzung leidet, und wenn die Entscheidung für eine Einschläferung bereits von einem qualifizierten Tierarzt unter Einverständnis des Tierhalters (wenn vorhanden) und im Interesse des Tieres und nicht aus praktischen oder ökonomischen Interessen getroffen wurde (siehe 10.8, 10.9)

10.6 Wenn ein Tier gesund gepflegt und vermittelt werden kann, dann sollte es auch gesund gepflegt und vermittelt werden, anstatt für eine tödliche oder eine Einschläferung erfordernde Prozedur benutzt zu werden.

10.7 Die nicht-ideale Beschaffung eines lebendes Tieres und der nicht-tödliche Gebrauch des Tieres erfolgen immer direkt oder indirekt zugunsten des Tieres, z.B. indem es vor der Tötung bewahrt wird oder indem es sterilisiert, gesund gepflegt und vermittelt wird

10.8 Eine invasive Prozedur am lebenden Tier fügt diesem niemals zusätzlichen Schaden zu und setzt dessen zukünftiges Wohlbefinden nicht aufs Spiel, ausgenommen ist unter bestimmten Umständen eine Schädigung und/oder Einschläferung eines Tieres, das an einer natürlichen unheilbaren Krankheit oder einer schweren unheilbaren Verletzung leidet (siehe 10.9)

10.9 Die Schädigung eines Tieres durch eine invasive und/oder tödliche Prozedur ist nur dann akzeptabel, wenn das Tier die Schädigung nicht bewusst miterlebt und wenn es sich um eine humane Einschläferung handelt

10.10 Der Erwerb von Tierkörpern, -organen und Gewebe richtet sich nach den ‚Grundsätzen für den ethischen Erwerb von Tierkörpern,- organen und ‑gewebe’ oder den ‚Grundsätzen für den nicht-idealen Erwerb von Tierkörpern, -organen und ‑gewebe’ (siehe 5, 6)

10.11 Der Erwerb stellt in keiner Weise irgendeine Unterstützung oder Anerkennung der Aktivität dar, die mit dem Schädigen oder Töten von Tieren verbunden ist, und es wird kein Handel mit solchen Tieren hergestellt oder unterstützt

10.12 Alle in den Prozess der Alternativenerstellung einbezogenen Personen zeigen ethisches Verantwortungsbewusstsein und sind ausreichend kompetent und geübt in allen Aktivitäten und Prozeduren mit Tieren

10.13 Bei allen Schritten des Erwerbs wird die Achtung vor dem Leben und vor dem Tier bewahrt, und werden die höchsten ethischen, Tierschutz-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards eingehalten.